EU AI Act ab 2. August 2026: Diese Pflichten gelten jetzt für Schweizer Unternehmen
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Pflichten des EU AI Act. Was das für Schweizer KMU mit EU-Bezug konkret bedeutet – und was vorerst verschoben wurde.
In unserem Beitrag „Datenschutz & KI – Der aktuelle Stand in der Schweiz und kommende Entwicklungen“ vom 24. September 2025 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass ab dem 2. August 2026 weitreichendere Bestimmungen des EU AI Act in Kraft treten. Der Stichtag ist inzwischen Realität – Zeit für ein Update, was seither konkret gilt und wen es betrifft.
Was sagt das Gesetz dazu?
Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act: Wer Chatbots oder andere Systeme betreibt, die direkt mit Menschen interagieren, muss erkennbar machen, dass es sich um KI handelt. Wer synthetische Inhalte erzeugt oder verändert – Texte, Bilder, Audio, Video –, muss dies maschinenlesbar kennzeichnen; für Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gilt eine besonders gut sichtbare Hinweispflicht. Gleichzeitig übernimmt das AI Office der EU-Kommission zusammen mit den nationalen Behörden die Durchsetzung gegenüber Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).
Wichtig für die Planung: Mit dem sogenannten Digital Omnibus wurden die vollständigen Hochrisiko-Pflichten (Anhang III) auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für KI in Produkten (Anhang I) sogar auf den 2. August 2028. Wer bereits vor dem 2. August 2026 ein System im Einsatz hatte, profitiert für die maschinenlesbare Kennzeichnung zusätzlich von einer Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Das Marktzugangsprinzip gilt unverändert: Auch als Schweizer Unternehmen ohne Niederlassung in der EU sind Sie betroffen, sobald Sie KI-Systeme oder deren Ergebnisse Personen in der EU zugänglich machen – etwa über einen Chatbot auf Ihrer Website oder KI-generierte Marketinginhalte.
Praktische Schritte / Checkliste
- Prüfen Sie, ob Ihre Website oder Ihr Kundenservice einen Chatbot oder ein KI-System einsetzt, das mit EU-Kundschaft interagiert.
- Kennzeichnen Sie KI-generierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte maschinenlesbar, spätestens bis 2. Dezember 2026 auch für Bestandssysteme.
- Informieren Sie Nutzer:innen sichtbar, wenn sie mit einer KI kommunizieren.
- Dokumentieren Sie, welche KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (z. B. für Texterstellung) Sie einsetzen und mit welchem Zweck.
- Behalten Sie die weiteren Stichtage im Blick: 2. Dezember 2026 (Kennzeichnung Bestandssysteme), 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 (Hochrisiko-Pflichten).
Häufige Fehler
Viele KMU gehen davon aus, der AI Act betreffe nur grosse Tech-Konzerne oder gelte «erst ab 2027/2028» – dabei sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 bereits seit August 2026 scharf, unabhängig von der Unternehmensgrösse.
Fazit
Der 2. August 2026 hat vor allem die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte scharf gestellt, während die grossen Hochrisiko-Pflichten noch etwas Zeit haben. Wer heute schon KI im Kundenkontakt einsetzt, sollte jetzt handeln statt auf 2027 zu warten.
Unsicher, ob das bei Ihnen sauber umgesetzt ist? Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.