NÜTZLICHE TIPPS

Aktuelles zu Datenschutz, Barrierefreiheit und Cybersicherheit.

Kurze, praxisnahe Hinweise für Schweizer KMU – laufend ergänzt.

EU AI Act ab 2. August 2026: Diese Pflichten gelten jetzt für Schweizer Unternehmen

EU AI Act – neue Pflichten ab August 2026

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Pflichten des EU AI Act. Was das für Schweizer KMU mit EU-Bezug konkret bedeutet – und was vorerst verschoben wurde.

In unserem Beitrag „Datenschutz & KI – Der aktuelle Stand in der Schweiz und kommende Entwicklungen“ vom 24. September 2025 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass ab dem 2. August 2026 weitreichendere Bestimmungen des EU AI Act in Kraft treten. Der Stichtag ist inzwischen Realität – Zeit für ein Update, was seither konkret gilt und wen es betrifft.

Was sagt das Gesetz dazu?

Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act: Wer Chatbots oder andere Systeme betreibt, die direkt mit Menschen interagieren, muss erkennbar machen, dass es sich um KI handelt. Wer synthetische Inhalte erzeugt oder verändert – Texte, Bilder, Audio, Video –, muss dies maschinenlesbar kennzeichnen; für Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gilt eine besonders gut sichtbare Hinweispflicht. Gleichzeitig übernimmt das AI Office der EU-Kommission zusammen mit den nationalen Behörden die Durchsetzung gegenüber Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI).

Wichtig für die Planung: Mit dem sogenannten Digital Omnibus wurden die vollständigen Hochrisiko-Pflichten (Anhang III) auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für KI in Produkten (Anhang I) sogar auf den 2. August 2028. Wer bereits vor dem 2. August 2026 ein System im Einsatz hatte, profitiert für die maschinenlesbare Kennzeichnung zusätzlich von einer Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Das Marktzugangsprinzip gilt unverändert: Auch als Schweizer Unternehmen ohne Niederlassung in der EU sind Sie betroffen, sobald Sie KI-Systeme oder deren Ergebnisse Personen in der EU zugänglich machen – etwa über einen Chatbot auf Ihrer Website oder KI-generierte Marketinginhalte.

Praktische Schritte / Checkliste

  • Prüfen Sie, ob Ihre Website oder Ihr Kundenservice einen Chatbot oder ein KI-System einsetzt, das mit EU-Kundschaft interagiert.
  • Kennzeichnen Sie KI-generierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte maschinenlesbar, spätestens bis 2. Dezember 2026 auch für Bestandssysteme.
  • Informieren Sie Nutzer:innen sichtbar, wenn sie mit einer KI kommunizieren.
  • Dokumentieren Sie, welche KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (z. B. für Texterstellung) Sie einsetzen und mit welchem Zweck.
  • Behalten Sie die weiteren Stichtage im Blick: 2. Dezember 2026 (Kennzeichnung Bestandssysteme), 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028 (Hochrisiko-Pflichten).

Häufige Fehler

Viele KMU gehen davon aus, der AI Act betreffe nur grosse Tech-Konzerne oder gelte «erst ab 2027/2028» – dabei sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 bereits seit August 2026 scharf, unabhängig von der Unternehmensgrösse.

Fazit

Der 2. August 2026 hat vor allem die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte scharf gestellt, während die grossen Hochrisiko-Pflichten noch etwas Zeit haben. Wer heute schon KI im Kundenkontakt einsetzt, sollte jetzt handeln statt auf 2027 zu warten.

Unsicher, ob das bei Ihnen sauber umgesetzt ist? Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Warum die Schweiz (vorerst) kein eigenes KI-Gesetz braucht

Schweizer Ansatz zur KI-Regulierung

Der Bundesrat setzt auf die mildere KI-Konvention des Europarats statt auf ein eigenes Gesetz wie die EU. Was das für Schweizer KMU praktisch bedeutet.

«Muss ich mich jetzt auch auf ein Schweizer KI-Gesetz vorbereiten?» Diese Frage höre ich in Mandatsgesprächen regelmässig – meist ausgelöst durch Berichte über den EU AI Act. Die kurze Antwort: Nein, jedenfalls nicht in Form eines eigenen, umfassenden Gesetzes. Der Bundesrat hat sich bewusst gegen diesen Weg entschieden.

Was sagt das Gesetz dazu?

Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, wie er KI in der Schweiz regulieren will: Statt eines eigenen, horizontalen KI-Gesetzes nach EU-Vorbild ratifiziert die Schweiz die KI-Konvention des Europarats. Diese richtet sich in erster Linie an staatliche Akteure, also Behörden und öffentliche Stellen – nicht direkt an private Unternehmen. Wo im Schweizer Recht dennoch Anpassungen nötig sind, sollen diese sektoriell erfolgen, also branchenspezifisch (z. B. Gesundheitswesen, Verkehr) statt über ein einziges Gesamtgesetz.

Das federführende Bundesamt für Justiz erarbeitet dazu bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage; in Kraft treten dürfte eine allfällige Anpassung frühestens 2028. Für Schweizer KMU gibt es aktuell somit kein KI-spezifisches Gesetz, das direkt einzuhalten wäre. Das heisst aber nicht, dass der KI-Einsatz unreguliert ist – er unterliegt weiterhin dem bestehenden Recht, allen voran dem Datenschutzgesetz (mehr dazu in unserem Beitrag „Datenschutz & KI – Der aktuelle Stand in der Schweiz und kommende Entwicklungen“).

Praktische Schritte / Checkliste

  • Kein Grund zur Panik: Es gibt (noch) kein Schweizer KI-Gesetz, das Sie kurzfristig umsetzen müssten.
  • Beobachten Sie dennoch die Vernehmlassung, die bis Ende 2026 erwartet wird – Stellungnahmen von Branchenverbänden lohnen sich zu verfolgen.
  • Prüfen Sie, ob branchenspezifische Regeln (z. B. im Gesundheits- oder Finanzsektor) Sie bereits heute betreffen.
  • Verlassen Sie sich für den laufenden KI-Einsatz auf das bestehende Datenschutzrecht – dort liegen die konkreten Pflichten schon heute.
  • Haben Sie EU-Kundschaft oder setzen Sie KI-Systeme ein, die in der EU genutzt werden? Dann bleibt der EU AI Act für Sie relevant, unabhängig vom Schweizer Ansatz.

Häufige Fehler

Ein Missverständnis, das ich oft antreffe: Man schliesst von «kein eigenes KI-Gesetz» auf «KI ist in der Schweiz nicht reguliert». Das stimmt nicht – das Datenschutzgesetz und weitere bestehende Gesetze gelten uneingeschränkt weiter.

Fazit

Die Schweiz reguliert KI bewusst zurückhaltender und sektorieller als die EU. Für KMU heisst das: kein neues Gesetz zum Fürchten, aber auch keine Ausrede, bestehende Pflichten aus Datenschutz- und Fachgesetzen zu ignorieren.

Unsicher, ob das bei Ihnen sauber umgesetzt ist? Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

EDÖB stellt klar: Das Datenschutzgesetz gilt direkt für KI

EDÖB stellt klar: Das Datenschutzgesetz gilt direkt für KI

Kein Spezialgesetz nötig – das bestehende revDSG deckt KI-gestützte Datenbearbeitung bereits ab. Was das für Ihr Unternehmen konkret bedeutet.

Viele Unternehmer:innen warten mit dem Thema «Datenschutz und KI», weil sie glauben, es gäbe noch keine klaren Regeln dazu. Ein Irrtum: Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat bereits 2023 klargestellt und seither mehrfach bestätigt, dass das bestehende Datenschutzgesetz direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist.

Was sagt das Gesetz dazu?

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), seit 1. September 2023 in Kraft, ist technologieneutral formuliert. Es unterscheidet also nicht danach, ob Personendaten von Menschen oder mithilfe von KI bearbeitet werden. Der EDÖB weist Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Anwendungen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass sie bereits bei der Entwicklung und Planung eines KI-Einsatzes sicherstellen müssen, dass Betroffene ein möglichst hohes Mass an digitaler Selbstbestimmung behalten. Ein eigenes KI-Gesetz braucht es dafür nicht.

Für die betriebliche Praxis heisst das konkret:

  • Transparenzpflicht (Art. 19 ff. DSG) – Sie müssen offenlegen, dass und wozu Sie KI zur Bearbeitung von Personendaten einsetzen.
  • Bearbeitungsverzeichnis (Art. 12 DSG) – KI-gestützte Bearbeitungen gehören ins bestehende Verzeichnis, inklusive eingesetzter Tools und Zweck.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 DSG) – bei KI-Anwendungen mit hohem Risiko für die Persönlichkeit oder Grundrechte der betroffenen Personen ist vorab eine DSFA nötig.
  • Wer als Auftragsbearbeiter Personendaten für Sie mit KI bearbeitet, braucht einen Vertrag nach Art. 9 DSG – das gilt auch für ausländische Cloud-KI-Anbieter.

Praktische Schritte / Checkliste

  • Erfassen Sie alle im Unternehmen genutzten KI-Tools, die mit Personendaten arbeiten (auch ChatGPT, Copilot & Co. gehören dazu).
  • Ergänzen Sie Ihr Bearbeitungsverzeichnis um diese KI-gestützten Bearbeitungen.
  • Prüfen Sie bei jedem neuen KI-Einsatz, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
  • Schliessen Sie mit externen KI-Anbietern die nötigen Auftragsbearbeitungsverträge ab.
  • Informieren Sie Kundschaft und Mitarbeitende transparent, wo KI im Einsatz ist.

Häufige Fehler

«Die KI hat das gemacht, nicht wir» ist keine gültige Ausrede. Wer eine KI einsetzt, bleibt datenschutzrechtlich voll verantwortlich für die Bearbeitung – unabhängig davon, von wem das Modell stammt.

Fazit

Sie müssen nicht auf ein neues Gesetz warten, um datenschutzkonform mit KI zu arbeiten. Die Pflichten aus dem revDSG gelten schon heute – Transparenz, Verzeichnis und bei hohem Risiko eine Folgenabschätzung.

Unsicher, ob Ihre KI-gestützten Datenbearbeitungen den Anforderungen entsprechen? Auf meiner Seite zur Datenschutzberatung erfahren Sie, wie ich Sie dabei als externer Datenschutzberater unterstütze – oder schreiben Sie mir kurz, worum es geht, ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen.

93'600 kompromittierte Konten: Was die Datenleck-Zahlen für Schweizer KMU bedeuten

93'600 kompromittierte Konten – betrifft auch die Schweiz

Allein im ersten Quartal 2026 wurden in der Schweiz rund 93'600 Benutzerkonten kompromittiert – statistisch ein Vorfall pro Minute. Was Sie daraus für Ihren Betrieb lernen können.

Zahlen wirken oft abstrakter als Geschichten – bis man sie konkret macht. Laut einer Analyse des Cybersicherheitsunternehmens Surfshark wurden allein im ersten Quartal 2026 in der Schweiz rund 93'600 Benutzerkonten kompromittiert. Umgerechnet ist das statistisch ein Vorfall pro Minute. Kein Grund zur künstlichen Angstmache, aber ein guter Anlass, die eigene Praxis kurz zu überprüfen.

Was sagt das Gesetz dazu?

Datensicherheit ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht: Art. 8 DSG verlangt von Verantwortlichen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Personendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Kommt es trotzdem zu einer Verletzung der Datensicherheit, die ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellt, greift die Meldepflicht gegenüber dem EDÖB (Art. 24 DSG) – und je nach Fall auch die Pflicht, betroffene Personen direkt zu informieren. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Bussen bis CHF 250'000, wobei auch verantwortliche Personen persönlich haftbar sein können.

Praktische Schritte / Checkliste

  • Prüfen Sie regelmässig auf Plattformen wie haveibeenpwned.com oder dem Identity Leak Checker, ob geschäftliche E-Mail-Adressen in bekannten Lecks auftauchen.
  • Setzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle geschäftlich genutzten Konten konsequent durch, nicht nur als Empfehlung.
  • Verwenden Sie einen Passwort-Manager im ganzen Team, statt wiederverwendete oder einfache Passwörter zu tolerieren.
  • Klären Sie intern, wer im Ernstfall die Meldung an den EDÖB übernimmt und in welcher Frist das geschehen muss.
  • Sensibilisieren Sie Mitarbeitende dafür, dass viele Lecks nicht bei Ihnen selbst, sondern bei Drittanbietern entstehen – trotzdem können Ihre geschäftlichen Zugänge betroffen sein.

Häufige Fehler

Viele Unternehmen reagieren erst, wenn der eigene Name in den Schlagzeilen auftaucht. Dabei stammen die meisten kompromittierten Konten aus Lecks bei Drittdiensten – die eigenen Zugangsdaten können trotzdem betroffen sein, ohne dass man es merkt, solange niemand aktiv prüft.

Fazit

Ein Vorfall pro Minute klingt dramatisch, ist aber vor allem ein Weckruf für einfache, längst bekannte Massnahmen: Zwei-Faktor-Authentifizierung, Passwort-Manager und regelmässige Kontrolle statt Zufall.

Unsicher, ob das bei Ihnen sauber umgesetzt ist? Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Berufsgeheimnis, Bankgeheimnis, Amtsgeheimnis – die drei gesetzlich geschützten Geheimnisse der Schweiz

Berufsgeheimnis, Bankgeheimnis, Amtsgeheimnis – die drei gesetzlich geschützten Geheimnisse der Schweiz

Neben dem Datenschutzgesetz gibt es in der Schweiz drei weitere gesetzlich geschützte Geheimnisse – oft unbekannt oder verwechselt. Eine kurze Einordnung.

In Beratungsgesprächen werden Berufsgeheimnis, Bankgeheimnis und Amtsgeheimnis erstaunlich oft synonym verwendet – dabei schützen sie unterschiedliche Personen, gelten für unterschiedliche Berufsgruppen und werden unterschiedlich streng bestraft. Wer weiss, welches Geheimnis wann greift, versteht auch besser, wo der Datenschutz aufhört und ein anderer Schutzmechanismus beginnt.

Was sagt das Gesetz dazu?

Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB): Schützt Informationen, die bestimmten Berufsgruppen anvertraut werden – etwa Ärzt:innen, Anwält:innen, Geistlichen oder Psycholog:innen. Es dient in erster Linie dem Schutz der betroffenen Person: Deren Einwilligung genügt, um die Geheimnispflicht zu durchbrechen.

Bankgeheimnis (Art. 47 Bankengesetz): Eigentlich ein Bankkundengeheimnis – es schützt nicht die Bank, sondern die Privatsphäre der Kundschaft. Rechtlich ist es eine Spielart des Berufsgeheimnisses, mit eigener strafrechtlicher Grundlage im Bankengesetz; Verstösse können mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Wichtig: In Steuerangelegenheiten mit dem Ausland wurde das Bankgeheimnis durch die Übernahme des OECD-Amtshilfestandards eingeschränkt – für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige gilt es aber grundsätzlich weiter.

Amtsgeheimnis (Art. 320 StGB): Betrifft Behördenmitglieder und Beamte und dient in erster Linie dem Schutz öffentlicher Interessen, nicht primär der einzelnen Person. Anders als beim Berufsgeheimnis reicht die Einwilligung der betroffenen Person hier nicht aus – es braucht eine formelle Entbindung durch die vorgesetzte Behörde.

Praktische Schritte / Checkliste

  • Prüfen Sie, ob Ihr Berufsstand oder der Ihrer Mitarbeitenden unter das Berufsgeheimnis fällt (z. B. bei medizinischen, rechtlichen oder seelsorgerischen Tätigkeiten).
  • Unterscheiden Sie in Verträgen und internen Richtlinien klar zwischen Datenschutz und einem allfälligen Berufsgeheimnis – beides kann parallel gelten.
  • Holen Sie bei bankgeheimnisrelevanten Auskünften stets eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung der Kundschaft ein.
  • Klären Sie bei Behördenkontakten, ob eine Auskunft unter das Amtsgeheimnis fällt und wer zur Entbindung befugt ist.
  • Schulen Sie Mitarbeitende: «Datenschutz beachtet» heisst nicht automatisch, dass auch ein allfälliges Berufsgeheimnis eingehalten ist – und umgekehrt.

Häufige Fehler

Datenschutzgesetz und Berufsgeheimnis werden oft gleichgesetzt. Tatsächlich können beide nebeneinander gelten, mit unterschiedlichen Voraussetzungen für die Weitergabe von Informationen – wer nur das eine prüft, übersieht leicht das andere.

Fazit

Die Schweiz kennt neben dem Datenschutzgesetz drei eigenständige, gesetzlich verankerte Geheimnisse mit unterschiedlichem Schutzzweck. Wer sie auseinanderhalten kann, vermeidet unnötige Compliance-Lücken – gerade an den Schnittstellen zu Behörden, Banken und Berufsgeheimnisträgern.

Unsicher, ob das bei Ihnen sauber umgesetzt ist? Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Das EU-Barrierefreiheitsgesetz: Ein Weckruf für Schweizer KMU

Digital Accessibility Audit

1. Schnelle Sanktionen: Die ersten Abmahnungen sind da ⚠️

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Deutschland Ende Juni 2025 in Kraft getreten. Die Tatsache, dass bereits drei Monate später die ersten Abmahnungen wegen mangelnder digitaler Barrierefreiheit (z. B. auf Websites und in Online-Shops) ausgesprochen werden, zeigt:

  • Der Gesetzgeber meint es ernst: Die Übergangsfristen sind vorbei.
  • Wettbewerber und Dritte sind aktiv: Das Risiko, ins Visier zu geraten, ist real und hoch.

Dieses Tempo der Sanktionierung ist ein klares Signal an alle Marktteilnehmer.

2. Die Relevanz für Schweizer Unternehmen

Obwohl die Schweiz keine vergleichbaren Abmahnmechanismen im Wettbewerbsrecht kennt und das BFSG ein deutsches Gesetz ist, sind Schweizer KMU betroffen, die:

  • Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher in der EU verkaufen (z. B. über einen Online-Shop mit deutschsprachigem Angebot).
  • Die Anforderungen an Barrierefreiheit (WCAG 2.1) der EU und des BFSG müssen von diesen Unternehmen erfüllt werden, die sich am EU-Markt als Dienstleister oder Hersteller betätigen.

Ihre Website ist der kritische Punkt: Der Online-Shop, über den der Kaufvertrag mit einem EU-Kunden geschlossen wird, muss barrierefrei sein, sofern das Unternehmen nicht unter die Kleinunternehmer-Ausnahme fällt (weniger als 10 Mitarbeiter UND max. 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme – und selbst dann gibt es Ausnahmen).

3. Handlungsaufforderung und Prävention für Schweizer KMU

Da es in der Schweiz keinen «Abmahnschutz» durch fehlende Abmahnanwälte gibt, aber das Risiko von Sanktionen durch die EU-Marktüberwachungsbehörden sowie die (zweifelhaften, aber kostspieligen) Abmahnungen aus Deutschland besteht, ist jetzt der Zeitpunkt für eine proaktive Prüfung.

Nutzen Sie diesen Beitrag als dringende Erinnerung und Checkliste:

1. Anwendungsbereich prüfen: Fällt Ihr Unternehmen überhaupt unter das BFSG (Grösse, Art des Angebots)?
2. Website-Check: Lassen Sie Ihre Website auf die Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Standards (dem Kernstandard des BFSG) überprüfen. Konzentrieren Sie sich dabei auf kritische Bereiche wie Navigation, Bestellprozess und Formulare.
3. Barrierefreiheitserklärung: Erstellen und veröffentlichen Sie eine korrekte Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Fazit: Ignorieren Sie die Entwicklung nicht. Die schnelle Reaktion des Rechtsmarktes in Deutschland zeigt, dass digitale Barrierefreiheit kein «Nice-to-have» mehr ist, sondern eine zwingende Marktzugangsvoraussetzung im EU-Raum. Schweizer KMU, die in der EU verkaufen wollen, sollten ihre Hausaufgaben machen – jetzt, bevor es teuer wird.

Datenschutz & KI – Der aktuelle Stand in der Schweiz und kommende Entwicklungen

Datenschutz und KI in der Schweiz

Datenschutz ist nicht länger nur ein Compliance-Thema — er ist strategisch entscheidend. Mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), gestärkten Kompetenzen des EDÖB und den weitreichenden KI-Regeln aus der EU (die auch Schweizer Unternehmen betreffen), stehen Unternehmen vor neuen Anforderungen — und Chancen.

Was ist neu und relevant?

  • Revidiertes DSG (seit 1. September 2023): Der Datenschutz wurde an moderne digitale Realitäten angepasst. Viele Elemente der EU-DSGVO wurden übernommen, um die Kompatibilität zu erhöhen.
  • DSV & VDSZ: Mit den Verordnungen wurden wichtige Details konkretisiert — etwa Pflichten zur technischen Sicherheit und Bedingungen für Datenschutzzertifizierungen.
  • Neue Aufsicht durch den EDÖB: Der EDÖB kann heute verbindliche Anordnungen erlassen, Bearbeitungen verbieten oder Datenvernichtung anordnen.
  • Höhere Sanktionen: Verstösse können Bussgelder bis CHF 250'000 nach sich ziehen — und auch Rechnungspersonen sind potenziell haftbar.
  • Pflicht zur aktiven Information: Bei sensiblen Daten oder Profilbildung müssen betroffene Personen aktiv informiert werden — nicht nur via Datenschutzerklärung.
  • EU AI Act & Bedeutung für die Schweiz: Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, betrifft der AI Act Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind oder KI-Systeme exportieren.
    • Ab 2. Februar 2025 gelten erste Bestimmungen und Verbote.
    • Ab 2. August 2026 treten umfangreichere Vorgaben in Kraft.
    • Schweizer KI-Systeme, die in der EU genutzt werden, müssen diesen Vorgaben genügen (Marktzugangsprinzip).
  • Sektorielle Regulierung in der Schweiz: Anders als bei der EU-Verordnung setzt die Schweiz vorerst eher auf branchenspezifische Regulierungen.
  • Internationale Datentransfers: Datenübermittlungen ins Ausland bedürfen eines angemessenen Datenschutzniveaus oder geeigneter Garantien — in KI-Kontexten besonders relevant.
  • Dokumentations- & Nachweispflichten: Unternehmen müssen nachweisen, wie sie Datenschutz und KI-Compliance implementieren.

Warum Sie das wissen sollten – und was zu tun ist

  • Rechtssicherheit schaffen – Wer heute mit klarem Blick agiert, reduziert Risiken. Spätere Nachrüstungen sind meist deutlich aufwendiger.
  • Vertrauen gewinnen – Transparenz in Daten- und KI-Themen stärkt Ihre Marke. Ihre Kunden wissen, woran sie sind.
  • Vorsprung im Wettbewerb – Wer KI oder datengetriebene Angebote plant, kann früh Normen einhalten und als zuverlässiger Partner auftreten.
  • Konkrete Schritte:
    • Prüfen Sie Ihre Datenschutzprozesse, Verträge, Datenschutzerklärungen und Dokumentationen.
    • Legen Sie Verantwortlichkeiten fest und schulen Sie Mitarbeitende regelmässig.
    • Bei KI-Projekten: Risikoklassen bewerten, Transparenz sicherstellen, technische Dokumentation vorsehen.
    • Achten Sie auf internationale Datenflüsse — insbesondere bei Cloud-Services oder KI-Modellen.
    • Softwarewahl bewusst treffen: Prüfen Sie bei jeder neuen Installation, ob es eine europäische Alternative gibt. Gerade im Bereich Office-Tools (z. B. als Ersatz für Microsoft 365) existieren leistungsfähige Lösungen aus Europa, die in Sachen Datenschutz Vorteile bieten. Auch heute ist es entscheidend, regelmässig zu prüfen, ob bestehende Systeme durch europäische Lösungen ersetzt werden können.

USA-Datentransfer 2025 – Jetzt vorsorgen, bevor es kritisch wird

USA-Datentransfer 2025 – Checkliste

Kurzfazit zur aktuellen Lage Schweiz–USA (2024/2025): November 2025

Mit dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework besteht heute wieder eine gültige Grundlage für Datentransfers in die USA – allerdings nur für US-Unternehmen, die offiziell zertifiziert sind. Für alle nicht zertifizierten Empfänger bleiben weiterhin Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessments und zusätzliche Schutzmassnahmen notwendig. Trotz der formalen Erleichterung bleibt Vorsicht geboten, da politische Änderungen in den USA den Mechanismus erneut gefährden könnten. Unternehmen sollten deshalb Zertifizierungen prüfen, Datenflüsse sauber dokumentieren und Transfers strategisch absichern.

Einleitung

Die Rechtslage zum internationalen Datentransfer – insbesondere in die USA – ist auch 2025 alles andere als stabil. Während viele Unternehmen sich noch auf das bestehende EU- oder Swiss-U.S. Data Privacy Framework verlassen, zeigen aktuelle politische Entwicklungen, wie schnell solche Grundlagen wegbrechen können.

Mein Beweggrund

Ich habe diese Checkliste erstellt, um Unternehmen frühzeitig auf die Risiken beim Datentransfer in die USA aufmerksam zu machen – insbesondere im Kontext eines möglichen politischen Kurswechsels.

Die aktuelle Einschätzung von PRIVATIM bestätigt diese Sorge: Trotz formaler Zulässigkeit über das Swiss-U.S. Data Privacy Framework empfehlen die Datenschutzbeauftragten dringend zusätzliche Massnahmen wie SCCs und TIAs. Es zeigt sich also: Wer jetzt vorsorgt, schützt nicht nur Daten, sondern auch Vertrauen.

Der aktuelle Vertrag von 2023 gilt noch – aber wie lange? Ich möchte Unternehmer:innen und Datenschutzverantwortlichen helfen, vorbereitet zu sein, bevor sie wieder in Hektik geraten.

Inhalt der Checkliste:

  • Überblick & Datenflüsse erfassen
  • Standardvertragsklauseln anfordern
  • Transfer Impact Assessment (TIA) verstehen und anwenden
  • Schutzmassnahmen umsetzen
  • EU-/CH-Alternativen prüfen
  • Dokumentation & Kommunikation rechtskonform aufbauen

Ziel: Statt abzuwarten, lohnt es sich, bereits jetzt sinnvolle Schutzmassnahmen zu treffen. Denn: Datenschutz braucht Zeit, Planung – und Klarheit.

Hier geht's zur kostenlosen Checkliste für Unternehmen in der Schweiz.

Hier geht's zur kostenlosen Checkliste für Unternehmen in der EU.

Bei Fragen oder zur individuellen Begleitung – ich bin gerne für Sie da: Anfrage stellen

Vorsicht vor Fake-E-Mails im Namen des Bundeskriminalamts

Fake-Mail im Umlauf – so schützt du dich

Ein aktueller Fall zeigt, wie raffiniert Cyberkriminelle mittlerweile vorgehen

In den letzten Tagen erhielt ich eine auffällige E-Mail mit dem Absendernamen Andreas Holzer, einem bekannten Vertreter des österreichischen Bundeskriminalamts. Die Nachricht wirkte auf den ersten Blick offiziell, enthielt ein PDF-Dokument und forderte mich auf, zu einer angeblichen Beschwerde Stellung zu nehmen.

Der Inhalt der E-Mail war alarmierend: Mir wurden schwere Straftaten unterstellt. In der Mitteilung wurde gefordert, ich solle mich schriftlich äussern – andernfalls drohe ein Haftbefehl.

Doch mehrere Details machten mich stutzig:

⚠️ Wichtige Warnzeichen dieser Fake-E-Mail:

  • Die E-Mail war scheinbar an eine offizielle Polizeidienststelle adressiert (LPD-B2024@polizei.gv.at), aber ich selbst war nur als BCC (Blindkopie) eingetragen.
    ➤ Ein typisches Merkmal von Massen-E-Mails, die täuschend offiziell wirken sollen.
  • Der Anhang war ein PDF, das ich nicht selbst geöffnet habe, sondern durch ein sicheres Analysetool prüfen liess.
  • Der Text enthielt mehrere rechtliche Fachbegriffe, viele davon jedoch unsachgemäss oder unlogisch verwendet.
  • Die Androhung eines Haftbefehls per E-Mail ist juristisch nicht zulässig – keine echte Behörde kommuniziert so.

🔐 Wie ich vorgegangen bin:

  • Ich habe die E-Mail nicht beantwortet und keine Daten übermittelt.
  • Den PDF-Anhang liess ich in einem sicheren Analyseumfeld prüfen – er enthielt keinen direkten Schadcode, aber stark manipulative Inhalte.
  • Zur Sicherheit habe ich den Vorfall an die offizielle Cybercrime-Meldestelle des Bundeskriminalamts Österreich gemeldet: against-cybercrime@bmi.gv.at
  • Zusätzlich habe ich auf LinkedIn eine öffentliche Warnung veröffentlicht, um andere zu schützen.

✅ Was du bei solchen E-Mails tun solltest:

1. Nicht öffnen – lade den Anhang nur herunter, wenn du ihn analysieren willst.
2. Nutze Tools wie www.virustotal.com, um den Anhang sicher zu prüfen.
3. Achte auf BCC-Felder und falsche Adressen – echte Behörden setzen keine Blindkopien.
4. Lass dich nicht unter Druck setzen. Drohungen mit Fristen, Polizei oder Haftbefehl sind typisch für Erpressungsversuche.
5. Melde den Vorfall an eine offizielle Stelle in deinem Land – in Österreich z. B. an das BKA.

Fazit

Cybercrime wird immer raffinierter. Es ist wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern kühlen Kopf zu bewahren.

Wenn du unsicher bist: Frag jemanden mit Fachwissen oder melde dich gern bei mir – gemeinsam sorgen wir für mehr digitale Sicherheit.

Bleib wachsam und teile diesen Beitrag, wenn du andere schützen möchtest.

Wie wir KI verantwortungsvoll einsetzen – unser AI Governance-Überblick

AI Governance – verantwortungsvoller KI-Einsatz

Die Themen Künstliche Intelligenz (KI) und Transparenz gewinnen im Unternehmensalltag zunehmend an Bedeutung. Bei FlamingoConsult AG setzen wir KI bereits unterstützend ein – etwa bei der Texterstellung, Ideenfindung und bei der barrierefreien Gestaltung von Inhalten. Dabei ist uns eines besonders wichtig: der bewusste und ethisch verantwortete Umgang mit KI-Technologie.

Wir möchten offenlegen, wo und wie wir KI nutzen – und warum. Deshalb haben wir ein eigenes AI Governance-Dokument erstellt, das die wichtigsten Punkte für unsere Firma und unsere verbundenen Plattformen (inkl. denisesonderegger.com und lordofenergy.ch) zusammenfasst. Es enthält Grundsätze, eingesetzte Tools und unseren Entscheidungsprozess, wie KI in unser tägliches Arbeiten integriert wird.

Dabei gilt:

  • Keine automatisierten Entscheidungen
  • Volle Transparenz über Tools & Zweck
  • Prüfung auf Datenschutz & ethische Aspekte

Unsere AI Governance folgt freiwillig den Empfehlungen des EU AI Act sowie den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und bezieht auch barrierefreie Standards wie den EAA mit ein.

📄 Mehr dazu?

Unser öffentliches AI Governance-Dokument steht hier zur Verfügung:
👉 Unser KI-Einsatz im Überblick – transparent und verantwortungsvoll

Haben Sie Fragen zum KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen oder möchten wissen, wie man Datenschutz, Ethik und Technologie sinnvoll kombiniert? 👉 Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer eigenen KI-Strategie.

Hier kannst du dich anmelden zum KI-Kurs

oder zum KI Kurs anmelden.

Datenschutz für Online-Shops – Pflicht oder Kür?

Datenschutz für Online-Shops

Für einen Online-Shop in der Schweiz gelten verschiedene gesetzliche Pflichten und Empfehlungen – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus Sicht von Kundensicherheit, Vertrauen und Benutzerfreundlichkeit. Hier ist eine kompakte Übersicht, was du als Betreiber berücksichtigen solltest:

1. Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung)

  • Name/Firma
  • Adresse (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer (für Rückfragen oder Support)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
  • Regeln für Kauf, Zahlung, Lieferung, Rückgabe, Gewährleistung etc.
  • Müssen leicht auffindbar und vor dem Kauf einsehbar sein

3. Preisangabenverordnung (PAV)

  • Preise inkl. MwSt. und Versandkosten oder Hinweis auf zusätzliche Kosten
  • Klarer Hinweis auf etwaige Zusatzgebühren (z. B. Zoll bei Auslandslieferungen)
  • Währung angeben (CHF, EUR etc.)

4. Widerrufsrecht / Rückgaberecht

  • In der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht – aber:
    • Empfohlen, ein freiwilliges Rückgaberecht zu gewähren (z. B. 14 Tage)
    • Klar geregelt: Ablauf, Kosten der Rücksendung, Zustand der Ware usw.

5. Datenschutz (DSG / DSGVO)

  • Datenschutzerklärung nach neuem Schweizer DSG (seit 1.9.2023) + ggf. DSGVO (wenn Kunden aus der EU)
  • Informieren über:
    • Welche Daten gesammelt werden (z. B. bei Bestellungen)
    • Wer Zugriff hat (z. B. Zahlungsanbieter, Versand)
    • Rechte der Nutzer (Auskunft, Löschung etc.)
  • Cookie-Banner, wenn Tracking-/Marketing-Cookies im Einsatz sind

6. Bestellbestätigung & Vertragsschluss

  • E-Mail-Bestätigung nach Bestellung mit den wichtigsten Infos
  • Klarer Ablauf zum Vertragsschluss (z. B. Button mit „Kostenpflichtig bestellen“)

7. Versand- und Lieferbedingungen

  • Klare Angaben zu Lieferzeiten, Versandkosten, Ländern
  • Hinweise zu Zoll und Einfuhrabgaben bei internationalem Versand

8. Kundensupport / Erreichbarkeit

  • Kundenservice-E-Mail (und/oder Telefon)
  • Antwortzeiten angeben

9. Produkthaftung & Gewährleistung

  • Gesetzliche Gewährleistung (in der Schweiz 2 Jahre) beachten
  • Keine unzulässigen Haftungsausschlüsse verwenden

10. Barrierefreiheit (ab 2025 für EU-Verkäufe relevant)

  • Falls digitale Produkte angeboten werden und Kunden in der EU bedient werden:
    • → European Accessibility Act (EAA) beachten
    • → Barrierefreie PDFs, Websites, E-Books etc. (mind. WCAG 2.1 Level AA)

Bonus-Tipps:

  • AGB & Datenschutzbestimmungen vor Checkout aktiv zustimmen lassen (Checkbox)
  • Rechtstexte regelmässig überprüfen lassen (z. B. durch einen Fachanwalt oder Datenschutzberater)
  • Zahlungssysteme mit sicheren Gateways verwenden (z. B. Stripe, Twint, PayPal)
  • SSL-Zertifikat für sichere Datenübertragung, keine freie Zertifikate verwenden (Empfehlung)

E-Mails und Datenschutz – Diese Fehler vermeiden!

E-Mails und Datenschutz

E-Mails enthalten oft sensible Daten. Deswegen sind sie ein beliebtes Angriffsziel für Hacker.

Diese häufigen Fehler solltest du vermeiden:

  • 🚫 CC statt BCC verwenden → Datenschutzverletzung bei Gruppennachrichten
  • 🚫 Keine Verschlüsselung → Daten sind für Dritte einsehbar
  • 🚫 Unsichere Passwörter → Erhöhte Gefahr durch Phishing

Nutze verschlüsselte E-Mail-Dienste und schule dein Team im sicheren Umgang mit sensiblen Informationen!

Barrierefrei bereit für 2025 – was der EAA bedeutet

Barrierefreiheit wird Pflicht – wir handeln jetzt

– was der European Accessibility Act für Coaches, Selbstständige und Online-Anbieter bedeutet

🟡 Einleitung: Orientierung in einer neuen digitalen Zeit

2025 verändert alles. Nicht nur politisch oder wirtschaftlich – auch digital.
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet viele Anbieter in der EU dazu, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet das für dich als Coach, Berater:in, Kursersteller:in oder Online-Shop-Betreiber?
Ganz einfach: Wenn du Menschen in der EU erreichst, mit deinen E-Books, Onlinekursen oder deiner Website – dann betrifft dich dieses Gesetz.

🔍 Was ist der EAA und warum ist er wichtig?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend wird. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Einschränkungen.

Betroffen sind u.a.:

  • Websites & Online-Shops
  • PDFs, E-Books & Downloads
  • Onlinekurse & Videos
  • Formulare & digitale Prozesse

Das gilt auch für Anbieter aus der Schweiz – wenn du Kund:innen in der EU hast oder anvisierst.

📌 Was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?

Barrierefreiheit bedeutet, dass deine Inhalte auch dann funktionieren, wenn man z. B.:

  • eine Webseite nur per Tastatur bedient
  • mit einem Screenreader liest
  • Farben nicht unterscheiden kann
  • oder leichte Sprache braucht

Die Standards orientieren sich an WCAG 2.1 (Level AA) – einem anerkannten internationalen Richtlinien-Katalog.

🟢 Was kannst du selbst tun?

Hier ein paar erste Schritte: Nutze Tools wie WAVE oder Ally, um deine Seite zu prüfen

  • ✅ Achte auf klare Überschriftenstruktur (H1, H2, …)
  • ✅ Verwende Alternativtexte bei Bildern
  • ✅ Prüfe Farbkontraste und Lesbarkeit
  • ✅ Exportiere PDFs mit Tags und Textstruktur

Oder hol dir die Unterstützung – zum Beispiel durch meinen Schnellcheck.

🩷 Fazit: Du musst nicht perfekt sein – aber vorbereitet

Viele haben noch nicht davon gehört. Umso besser, dass du diesen Schritt jetzt gehst.
Du musst nicht alles sofort umsetzen – aber du kannst heute beginnen, dich richtig aufzustellen. Für dich. Für deine Kunden. Für eine digitale Welt, die für alle funktioniert. Fit für SchnellCheck

Und wenn du dir Klarheit wünschst – ich bin da. Mit Technik & Energie.

Herzlich,
René Sonderegger – Datenschutzberater

„Barrierefreiheit ist Pflicht – wir handeln jetzt!“

Barrierefreiheit wird Pflicht – wir handeln jetzt

🟡 Barrierefreiheit wird Pflicht – wir bereiten uns vor.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der EU der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Einschränkungen.

🎯 Wir bieten digitale Kurse, E-Books und Dienstleistungen an, die teilweise auch in der EU genutzt werden. Daher nehmen wir die Verantwortung ernst und stellen unsere Inhalte jetzt auf barrierefreie Standards um – gemäss WCAG 2.1 AA.

✏️ Das bedeutet konkret:

  • Barrierefreie PDFs (getaggt, strukturiert, mit Alternativtexten)
  • Webseiten & Kurse, die auch mit Screenreader & Tastatur bedienbar werden
  • Leichte Sprache, klare Navigation & gute Kontraste

🙏 Warum das wichtig ist? Weil Barrierefreiheit keine Option ist – sondern ein Zeichen von Respekt, Qualität und Professionalität.

👉 Wenn du auch digitale Angebote machst und wissen willst, ob dein Business betroffen ist, schreib uns gern. Wir teilen unsere Erfahrungen.

#Barrierefreiheit #Accessibility #EAA #DigitaleInklusion #PDFBarrierefrei #WCAG #LinkedInPost #Unternehmertum

Datenschutz-Checkliste für KMU – So bleibst du compliant

Swiss Data Protection Law 2025

Datenschutz muss nicht kompliziert sein!
Mit dieser einfachen Checkliste stellst du sicher, dass dein Unternehmen DSG-konform arbeitet:

  • ✅ Ver-/Bearbeitungsverzeichnis führen
  • ✅ Datenschutzerklärung aktualisieren
  • ✅ Verträge mit Drittanbietern prüfen
  • ✅ Datensicherheit mit Backups und Verschlüsselung erhöhen
  • ✅ Mitarbeiterschulung zu Datenschutzrichtlinien durchführen

Wer regelmässig seine Datenschutzmassnahmen überprüft, minimiert das Risiko von Bussgeldern.
Im Weiteren wird eine vertrauensvolle Basis für den Kunden geschaffen.

DSGVO vs. Schweizer DSG – Wo liegen die Unterschiede?

Swiss Data Protection Law 2025

Viele Schweizer Unternehmen haben Kunden in der EU und müssen deshalb sowohl das Schweizer DSG als auch die DSGVO einhalten.

Doch wo liegen die Unterschiede?

Während die DSGVO besonders strenge Regeln für die Einwilligung und Datenverarbeitung vorschreibt, setzt das DSG auf Eigenverantwortung und Transparenz.

Die Bussgelder bei DSGVO-Verstössen sind deutlich höher als in der Schweiz.

Wer beide Gesetze korrekt umsetzt, vermeidet Risiken und schafft Vertrauen bei Kunden.

Datenverletzung – was tun?

Data Breach Report

Datenpannen-Meldung beim EDÖB: Was Verantwortliche wissen müssen

Datensicherheitsverletzungen können gravierende Folgen haben, insbesondere wenn sie zu einem hohen Risiko für die betroffenen Personen führen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt Unternehmen und Organisationen nun ein Online-Formular zur Verfügung, um solche Vorfälle sicher und digital zu melden.

Wer muss eine Meldung machen?

Meldepflichtig sind Verantwortliche, wenn eine Verletzung der Datensicherheit dazu führt, dass Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich:

  • Verlorengehen
  • Gelöscht oder vernichtet werden
  • Verändert werden
  • Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden

Wichtig: Eine Meldung ist nur erforderlich, wenn das Ereignis ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt.

Wie funktioniert die Meldung?

Das Data-Breach-Portal des EDÖB ermöglicht es Verantwortlichen, die Meldung online einzureichen. Nach dem Absenden können sie eine Bestätigung mit den gemeldeten Angaben herunterladen.

Müssen betroffene Personen informiert werden?

Falls es zum Schutz der betroffenen Personen erforderlich ist, müssen Verantwortliche diese zusätzlich direkt informieren. Genaue Vorgaben dazu enthält der Leitfaden des EDÖB zur Meldung von Datensicherheitsverletzungen.

Weitere Informationen & Leitfaden

Der vollständige Leitfaden des EDÖB zur Meldung von Datenpannen ist direkt auf der Website des EDÖB abrufbar oder kann alternativ bei mir heruntergeladen werden.

Bleiben Sie im Datenschutz auf der sicheren Seite und informieren Sie sich über Ihre Pflichten als Verantwortlicher!

Online-Formular

Datenschutzgesetz 2025 – Was kommt auf Unternehmen zu?

Swiss Data Protection Law 2025

Das Datenschutzgesetz in der Schweiz entwickelt sich weiter.

Für 2025 sind Anpassungen geplant, die besonders für Unternehmen relevant sind.

Eine stärkere Regulierung in der Datenverarbeitung und höhere Bussgelder bei Verstössen sind möglich. Firmen sollten bereits jetzt ihre Prozesse überprüfen und Datenschutzkonzepte anpassen.

Wichtige Aspekte sind die Dokumentation von Datenflüssen, die Überprüfung von Drittanbieter-Verträgen und der Schutz sensibler Informationen.

Erkenne Phishing-E-Mails und schütze deine Daten

Erkenne Phishing-E-Mails und schütze deine Daten

📍 Phishing erkennen – Daten schützen!

Unser Kurs «Erkenne Phishing-E-Mails und schütze deine Daten» richtet sich an alle, die grundlegende Kenntnisse über Cyberbedrohungen erlangen möchten.

Datenschutz Schule

Kursinhalte:

  • Einführung in die Cybersicherheit.
  • Erkennung von Phishing-E-Mails.
  • Schutzmassnahmen für persönliche und geschäftliche Daten.

Warum teilnehmen?

  • Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen.
  • Erlernen Sie praktische Tipps zur Erkennung von Phishing-Versuchen.
  • Stärken Sie Ihre digitale Sicherheit.

Melden Sie sich jetzt an und bleiben Sie einen Schritt voraus!

Datenschutz Schule

NIS2 tritt am 17.10.2024 in Kraft

Was ist NIS2 und wen betrifft es?

Der Artikel „NIS2 – Cyber Defence ist ein Muss, nicht nur für KRITIS" betont die zunehmende Bedeutung von Cyber-Sicherheit für Unternehmen, insbesondere im Zuge der neuen EU-Richtlinie NIS2. Diese Richtlinie, die die NIS1-Richtlinie ablöst, stellt verschärfte Anforderungen an die Cyber-Resilienz und richtet sich nicht nur an kritische Infrastrukturen (KRITIS), sondern auch an Unternehmen in verschiedenen Branchen. Sie fordert von Unternehmen Massnahmen zum Schutz vor Cyber-Angriffen wie DDoS, Ransomware und Phishing.

Kernpunkte der NIS2-Richtlinie:

  • Ausweitung auf mehr Branchen: Neben den traditionellen KRITIS-Sektoren wie Energie, Wasser, Finanzwesen und Gesundheit sind nun auch Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft und Lebensmittelproduktion betroffen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und 10 Millionen Euro Jahresumsatz fallen ebenfalls unter die Richtlinie.
  • Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen moderne technische, organisatorische und operative Sicherheitsmassnahmen umsetzen, darunter Zero-Trust-Prinzipien, regelmässige Software-Updates, Netzwerksegmentierung und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Dies gilt nicht nur für interne Prozesse, sondern auch für die gesamte Lieferkette.
  • Verantwortlichkeit und Meldepflichten: Geschäftsführer und Verwaltungsräte können für die Nichtumsetzung der Vorgaben zur Rechenschaft gezogen werden. Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an nationale Behörden gemeldet werden, und ein Abschlussbericht ist innerhalb eines Monats vorzulegen.
  • Risikomanagement und Prävention: NIS2 erfordert ein starkes Risikomanagement, einschliesslich regelmässiger Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests und Schulungen der Mitarbeiter, um Cyber-Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
  • Schutz der Lieferketten: Die Richtlinie hebt die Bedeutung eines umfassenden Lieferkettenschutzes hervor, da Angriffe auf Zulieferer schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette haben können.

Diese Richtlinie legt Mindeststandards für die Cybersicherheit von Unternehmen fest und zielt darauf ab, das Resilienz sowie die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen.

Auch Schweizer KMU sind davon betroffen.

Wichtigster Punkt aus meiner Sicht ist, dass auch der Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung in die Verantwortung kommen. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, ist eine persönliche Haftung möglich.

Cyber-Sicherheit ist mehr als eine regulatorische Vorgabe – sie ist ein wichtiger Teil der unternehmerischen Verantwortung.

Datenschutzsoftware Login vergessen

DSM-Online Login

Wer aus welchem Grund die Login Daten nicht mehr weiss, kann unter Passwort vergessen gehen und ein neues Passwort erhalten.

Passwort vergessen klicken, erscheint das Formular zum Zurücksetzen: Benutzername oder E-Mail-Adresse eingeben, dann auf «Passwort zurücksetzen» klicken.

Wenn du deinen Benutzernamen nicht mehr weisst, dann schreibe mir eine Kontaktanfrage.

Datenschutzsoftware

Datenschutzsoftware Dashboard

Als Datenschutzberater ist es mir wichtig, nicht nur meine personenbezogenen Daten sicher aufzubewahren, sondern auch die Daten meiner Kunden.

Auf dem Schweizer Markt habe ich einiges angeschaut, Vorreiter bleiben aber Programme aus Deutschland, die durch die Einführung der DSGVO im Mai 2018 einfach schon länger damit zu tun haben.

Ich habe lange Zeit zwar mit einer Schweizer Software gearbeitet – irgendwie habe ich den Draht zur einfachen Bearbeitung aus dem Auge verloren weshalb ich mich neu auf dem Markt herumwälzte.

Jetzt habe ich die Datenschutzsoftware gefunden, die einfach perfekt für mich ist und was das Echo von meinen Kunden, auch ihnen in der Handhabung passt.

Ich spreche von der Software DSM-Online. Über den Zeitraum von 2 Wochen, kann ein Testkonto eröffnet werden. Wenn Sie interessiert sind, dann können Sie den folgenden Rabattcode: flamingo verwenden um etwas günstiger an ein Single Konto zu kommen.

Mir gefällt jedes Mal wenn ich mich einlogge, dann sehen Sie obiges Bild, das Ihnen zeigt, wo noch etwas offen ist.

Ausführlich, wird der Anfang für die Stammdaten (Unternehmensdaten, Mitarbeiter, Datenorganisation, Betroffenenrechte sowie die Datensicherheit) definiert und erst danach geht es über die Organisation ins Verzeichnis. Auch wird die Webseite integriert als weitere Information.

Über die Software kann auch die Betroffenenrechte verwaltet werden, sowie allfällige Vorfälle.

Passwort-Check

Eine neue Erweiterung für den Chrome-Browser prüft automatisch, ob Passwörter bei einem Hackerangriff bzw. Datenleck erbeutet wurden – und somit unsicher sind.

Passwort Check über diverse Browser

Ein Bericht von watson.ch

Googles Passwort Check zeigt, dass es immer wichtiger wird, seine Passwörter zu prüfen. Alleine deswegen, weil niemand genau weiss, wann wo welche Daten schlussendlich gestohlen wurde. Meist wird diese Information erst nachträglich veröffentlicht.

Sie sind dabei in der Lage bereits bei der Eingabe eine Prüfung zu erhalten und wissen dann sofort, welche Massnahmen Sie ergreifen müssen.

Gemäss Watson, gibt es diverse Alternativen, wie folgt:

Alternativen zu Googles «Password Checkup»

Firefox bietet mit der Funktion Firefox Monitor einen ähnlichen Passwort-Check an. Auch Nutzer des Passwort-Managers 1Password können prüfen, ob ihre Passwörter in Datenlecks auftauchen. Firefox und 1Password nutzen hierfür die Datenbank des renommierten IT-Sicherheitsexperten Troy Hunt, der den bekannten Passwort-Check haveibeenpwned.com betreut. Sein Online-Passwort-Check gilt als seriös und wird auch vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen.

Eine gute (und auf deutsch verfügbare) Alternative zu Hunt ist der Identity Leak Checker des deutschen Hasso-Plattner-Instituts.

Auf der Webseite Zürcher Datenschutzbeauftragten passwortcheck.ch findet man in wenigen Sekunden heraus, wie sicher das eigene Passwort ist. Der Passwortcheck berechnet, wie lange es ungefähr dauern würde, um das Passwort zu knacken.

Bei der Eingabe eines neuen Passworts wäre der Aufwand 9'430 Jahre. Das Passwort ist 13 stellig.

Hier mein Beitrag über Passwort Sicherheit.

Und denken Sie daran:

Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer vom Hersteller oder einer seriösen Quelle beraten. Das spart auf lange Sicht viel Zeit und Geld.

Vereinbaren Sie einen Termin

Passwort Sicherheit prüfen

So machen Sie Ihr Passwort sicher(er)

Viele Menschen wählen ein Passwort, das sie sich leicht merken können, wie 123456789. Der Passworttest zeigt, dass dieses Passwort eine Stärke von 0 hat, es ist also sehr unsicher!

Wie kommen Sie zu einem sicheren Passwort, das Sie sich merken können?

Meine Empfehlung: Verwenden Sie ein Programm, das Ihnen hilft z.B. Roboform oder Keepass oder andere Passwörterprogramme, die Ihnen das Leben einfacher machen und die jeweiligen Passwörter merkt.

Der Zugang zu diesem Programm muss einmalig mit einem langen Passwort sein. Es vereinfacht Ihr Leben, wenn Sie sich zukünftig nur noch ein Passwort merken müssen.

Hier habe ich Ihnen einige Tools, um Ihre Passwörter zu überprüfen: Kaspersky, Passwort Sicherheit 2024

In den verschiedenen Passwort Programmen, können Sie leicht auch Passwörter generieren. Ich habe im Folgenden eines generiert: ein 16-stelliges Passwort, das laut Auswertung Jahrhunderte zum Knacken benötigt (Passwortstärke 4 von 4).

Um dieses 16-stellige Passwort zu knacken, benötigt es zurzeit Jahrhunderte.

Auch in Bezug auf den Datenschutz weltweit ist es ratsam, solche Passwörter zu generieren, die mindestens 14 Zeichen lang sind.

3 einfache Tipps für bessere Passwort Sicherheit

  • Nutze für dein E-Mail-Konto ein einzigartiges und sicheres Passwort
  • Aktiviere wo immer möglich die zweistufige Anmeldung
  • Benutze einen Passwortmanager

Haben Sie Fragen zu Ihrem Datenschutz? Oder haben Sie ein technisches Problem? Wir beantworten sie Ihnen gerne! Machen Sie einen Termin.

Zoom – Video konvertieren

Zoom Logo

Es gibt immer wieder Schwierigkeiten, dass Videos nicht automatisch konvertiert werden. Nachfolgende Erklärung, wie Sie Zoom Dateien in mp4 konvertieren können.

File, welches konvertiert werden soll mit der rechten Maustaste anklicken,
– auf öffnen mit gehen,
– weitere Apps anklicken, runter scrollen bis Andere App auf PC suchen kommt – klicken
– im Fenster zuerst links auf dieser PC klicken und anschliessend oben rechts auf Programme suchen gehen
– anschliessend ztscoder.exe eingeben und Enter drücken.
– Datei ztscoder.exe anklicken und mit öffnen bestätigen.

Anschliessend wird das File konvertiert.

Zukünftig, wenn es wieder nicht mehr geht, einfach die jeweilige Datei mit der rechten Maustaste anklicken, auf Öffnen mit gehen und dort Zoom anklicken. Jetzt wird die Datei konvertiert.

Die Zip-Datei entpacken. Im Ordner Bin befindet sich das File ztscoder.exe, das fürs konvertieren benötigt wird.

Für Windows PC – Dateien für Konvertierung klicken
Für MAC PC – Dateien für Konvertierung klicken

Cyber – Angriffe erkennen können

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Angriff nicht immer im Internet sein muss, sondern es beginnt schon bei Ihrem PC / Notebook = Computer.

Kennen Sie den Sound Ihres Computers?

Achten Sie mal darauf, wie der Sound Ihres Computers ist, wenn Sie daran arbeiten. Öffnen Sie einmal einige Programme und hören Sie genau hin, wie sich der Computer (aufbäumt – aktiv ist). Anhand des Tons können Sie feststellen, ob etwas stimmt oder nicht.

Auch das Verhalten des Lüfters kann etwas bedeuten. Vor allem wenn Sie nicht direkt am Computer arbeiten, aber der Lüfter lauter wird, dann ist das ein Anzeichen dafür, dass etwas nicht stimmen kann.
Bei einem Windows-PC – kann bei Betätigen der Tasten Ctrl + Alt + Del, der Taskmanager aufgerufen werden. Kontrollieren Sie dort die Jobliste und ausgeführten Prozesse.

Folgende Punkte sollten immer wieder überprüft werden:

Betriebssystem aktualisieren
Aktualisierung Ihrer Anwendungen wie Office-Tools
Überprüfen Sie auch, wo Ihre Daten gespeichert werden.

Besondere Achtsamkeit

für Pop-up Warnungen im Infobereich
Oft sind es nur Werbungen – deshalb gilt – nicht sofort bestätigen, da es auch eine andere Art Information sein kann.
Browser aktualisieren und achten, ob sich etwas an der Oberfläche verändert hat.
Stellen Sie sicher, dass Sie immer auf der Seite landen, nach der Sie suchen oder was Sie eingeben.
Achten Sie auf eine sichere Verbindung – https:// – die den grünen Schlüssel vor der URL anzeigt.
Akzeptieren Sie niemals eine Verbindung, die kein Zertifikat installiert hat, oder ungültig ist.
Achten Sie auf Pop-ups, da Sie nie genau wissen, wohin Sie dieser Link führen wird.
Überprüfen Sie regelmässig die Erweiterung des Browsers, welche Add-Ons wurden installiert.

Alle Arten von Malware können Ihr System auf diese Weise identifizieren, wobei Rootkit- und Ransomware-Angriffe am schwerwiegendsten sind. Diese machen Ihren Computer im Allgemeinen unbrauchbar und schutzlos, wenn sie nicht schnell genug entdeckt werden.

Empfohlene Vorgehensweise

Windows Defender aktuell halten – immer prüfen – ob alles In Ordnung und überall ein grüner Hacken vorhanden ist.
Durch Windows Defender ist auch Antiviren und Firewall-Software in Kontrolle und wird überwacht. Nötigenfalls installieren Sie eine spezielle Software, hier ist eine Software-Übersicht der Top Anbieter 2023.
Regelmässige Backups an eine externe Stelle, respektive externes Laufwerk.

Und denken Sie daran:

Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer vom Hersteller oder einer seriösen Quelle beraten. Das spart auf lange Sicht viel Zeit und Geld.

Vereinbaren Sie einen Termin

YouTube DSGVO konform einbinden

Ein Bericht von Sebastian Prohaska, www.ithelps.at

Im Bericht wird erklärt, dass wenn man auf Teilen klickt, einbetten und im 4. Punkt ein Häckchen setzt und zwar bei erweiterten Datenschutzmodus aktivieren, dass dann, wenn ein User auf Play drückt, dass keine Daten an YouTube gesendet werden. Lesen Sie seinen Bericht.

Zusatz in der Datenschutzerklärung:

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Wir haben unsere YouTube-Videos jedoch mit dem erweiterten Datenschutzmodus eingebunden (in diesem Fall nimmt YouTube immer noch Kontakt zu dem Dienst Double Klick von Google auf, doch werden dabei laut der Datenschutzerklärung von Google personenbezogene Daten nicht ausgewertet). Dadurch werden von YouTube keine Informationen über die Besucher mehr gespeichert, es sei denn, sie sehen sich das Video an.

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